Nachbarschaftshilfe ist eine Tätigkeit, die der Entlastung von Personen dient, welche Pflegebedürftige pflegen und versorgen.
Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen können stundenweise durch „Nachbarschaftshelfer/innen“ betreut und aktiviert werden.
Nachbarschaftshelfer/innen erbringen die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote gemäß § 45b SGB XI im Wege der Einzelbetreuung für Pflegebedürftige, die zu Hause leben.
Nachbarschaftshilfe beinhaltet keine pflegerischen Tätigkeiten!
Nachfolgend eine Auswahl von Betreuungs-, Unterstützungs- und Entlastungsleistungen:
Gedächtnistraining
Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen
Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten und der Freizeitgestaltung
Förderung der Motorik, Sitz- und Stuhlgymnastik
Unterhaltung fördern mit dem Ziel der geistigen Aktivierung
Gespräche und Zuwendung zum Erhalt psychischer Stabilität und Vermeiden emotionaler Krisen
Aktivierung individueller Interessen (z. B. Singen, Basteln, Backen/Kochen)
Beratung und Unterstützung bei der Planung und Strukturierung des Tagesablaufes
Begleitung bei Besorgungen, Arztbesuchen, Spaziergängen und Ausflügen, oder zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen, Gymnastikstunden und vieles andere mehr.