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Wie wird die Nachbarschaftshilfe abgerechnet

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden, wie vorangehend dargestellt, nicht einfach so ausbezahlt. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Kostenerstattung. Deshalb muss man die Kosten in der Regel zunächst vorstrecken und sie dann auch nachweisen. Dafür wird monatsweise ein entsprechendes Formular vom Nachbarschaftshelfer und dem Pflegebedürftigen gemeinsam ausgefüllt, unterschrieben und an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen geschickt. Dieses Formular finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

Im Einzelfall kann es ratsam erscheinen, von dieser Regelung abzuweichen. Dann ist eine Alternative dazu die Abtretungserklärung. Dieses Verfahren muss allerdings immer mit der jeweiligen Pflegekasse abgestimmt werden! Der Anspruch auf die  Erstattung für die erbrachten Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit dieser Erklärung an den/die Nachbarschaftshelfer/in abgetreten, von dem oder der die Leistungen erbracht wird. Der/die Nachbarschaftshelfer/in darf pro geleisteter Stunde nicht mehr als 10 Euro in Rechnung stellen.

Zu beachten ist dabei, dass die Abtretung niemals pauschal, sondern immer über einen bestimmten Betrag und für einen bestimmten Zeitraum (1 Monat) erfolgt.