Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden, wie vorangehend dargestellt, nicht einfach so ausbezahlt. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Kostenerstattung. Deshalb muss man die Kosten in der Regel zunächst vorstrecken und sie dann auch nachweisen.
Dieser Prozess kann vor allem ältere Menschen durchaus überfordern. Eine Alternative dazu ist die Abtretungserklärung. Der Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit dieser Erklärung an den/die Nachbarschaftshelfer/in abgetreten, von dem oder der die Leistungen erbracht wird. Das heißt, dass die dem Pflegebedürftigen zustehende monatliche Kostenerstattung in Höhe von 125 Euro von dem/der Nachbarschaftshelfer/in direkt mit der Pflegekasse gegen Vorlage von Belegen abgerechnet und an diese/n ausbezahlt wird. Der/die Nachbarschaftshelfer/in darf pro geleisteter Stunde 10 Euro in Rechnung stellen.
Der Vorteil der Abtretungserklärung ist, dass pflegebedürftigen Menschen dadurch der Papierkrieg erspart bleibt, den der Nachweis der Ausgaben sonst mit sich bringt. Die Leistungen müssen dann auch nicht im Voraus bezahlt werden, da der Leistungserbringer das Geld direkt erhält.
Der Nachteil einer Abtretungserklärung ist die Kontrolle über die erbrachten Leistungen, da alle Formalitäten direkt zwischen dem/der Nachbarschaftshelfer/in und der Pflegeversicherung geregelt werden und der Pflegebedürftige wenig Einblicke in diesen Prozess hat. Eine derartige Abtretungserklärung kann jedoch auch jederzeit wieder widerrufen.