Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden, wie vorangehend dargestellt, nicht einfach so ausbezahlt. Bei dem Betrag handelt es sich um eine Kostenerstattung. Deshalb muss man die Kosten in der Regel zunächst vorstrecken und sie dann auch nachweisen.
Dieser Prozess kann vor allem ältere Menschen durchaus überfordern. Eine Alternative dazu ist die Abtretungserklärung. Der Anspruch auf die die Erstattung für die erbrachten Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit dieser Erklärung an den/die Nachbarschaftshelfer/in abgetreten, von dem oder der die Leistungen erbracht wird. Der/die Nachbarschaftshelfer/in darf pro geleisteter Stunde 10 Euro in Rechnung stellen.
Der Vorteil der Abtretungserklärung ist, dass pflegebedürftigen Menschen dadurch der Papierkrieg erspart bleibt, den der Nachweis der Ausgaben sonst mit sich bringt. Die Leistungen müssen dann auch nicht im Voraus bezahlt werden, da der Leistungserbringer das Geld direkt erhält.
Eine derartige Abtretungserklärung kann man jedoch auch jederzeit widerrufen.