Nachbarschaftshilfe ist eine Tätigkeit, die der Entlastung von Personen dient, welche Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagkompetenz und bestätigtem Anspruch auf zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 45b SGB XI pflegen und versorgen. Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen können stundenweise durch „Nachbarschaftshelfer/innen“ betreut und aktiviert werden. Nachbarschaftshelfer/innen erbringen die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsan- gebote im Wege der Einzelbetreuung für Pflegebedürftige, die zuhause leben.