Nachbarschaftshilfe ist eine Tätigkeit, die der Entlastung von Personen dient, welche Pflegebedürftige pflegen und versorgen. Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen können stundenweise durch „Nachbarschaftshelfer/innen“ betreut und aktiviert werden. Nachbarschaftshelfer/innen erbringen die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote gemäß § 45b SGB XI im Wege der Einzelbetreuung für Pflegebedürftige, die zu Hause leben. Nachbarschaftshilfe beinhaltet keine pflegerischen Tätigkeiten!