Nachbarschaftshilfe
sind Unterstützungsleistungen, die pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen können. Es handelt sich gem. § 45b SGB XI hierbei um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die der Unterstützung von Pflegepersonen dienen, die Pflegebedürftige pflegen und versorgen. Nachbarschaftshelfer/innen erbringen in Ergänzung hierzu sogenannte niedrigschwellige Leistungen in Form von Einzelbetreuung für Pflegebedürftige, die zu Hause leben.