Die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in ist nicht kompliziert. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Jede volljährige Person kann Nachbarschaftshelfer/in werden.
- Absolvierung eines von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Pflegekurses (5 x 90 Minuten),
- Erklärung mit der zu betreuenden Person nicht in häuslicher Gemeinschaft zu leben
- Erklärung nicht mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert zu sein
- Erklärung nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig zu sein
- Wissen und Kenntnisse regelmäßig (mindestens. alle 3 Jahre) durch Teilnahme an einen von den Pflegekassen anerkannten Pflegekurs zu aktualisieren und den Pflegekassen unaufgefordert nachzuweisen
- Nachweis einer angemessenen Versicherung gegen Schäden, die Sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe verursachen können
- Sie können pro Stunde Hilfeleistung 10 Euro in Rechnung stellen und Sie dürfen pro Monat maximal 40 Stunden mit der Pflegekassen abrechnen.
Die Teilnahme an den Qualifizierungskursen ist kostenfrei.
Wenn Sie noch Fragen haben, unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!